Informationen zum Trainingsablauf während Corona Einschränkungen

Weitere Lockerungen ab dem 01.07.2020.

Die Anwesenheitslisten müssen weiterhin unbedingt geführt werden. Eine angepasste Anwesenheitsliste ist an dieVerantwortlichen verteilt. Denkt bitte daran, euren Trainingsbeginn auf dem Sportplatz mit mir bzw. dann mit André abzusprechen. Aktuell scheint der Platz schon viel belegt zu sein. Die Sporthallen werden wir noch nicht anmieten. Das lohnt sich jetzt einfach nicht mehr, da dann ja auch schon bald wieder Schließzeiten wegen der Ferien kommen. Die städtischen Hallen öffnen dann wieder ab dem 24.08.2020. Ab dann würden wir auch wieder anmieten können. Die Empfehlung des BHV habe ich euch ebenfalls angehängt. Nun freuen wir uns darauf, dass ein weiterer Schritt Richtung Normalbetrieb geschafft ist und wir uns hoffentlich bald alle wieder sehen können. Allen Mannschaften wünsche ich einen guten Trainingsverlauf.

Was ist neu?

  1. In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
  2. In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (z. B. Ringen und Paartanz), sind jedoch möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
  3. Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in allen Sportarten wieder zulässig. Untersagt sind
    – bis einschließlich 31. Juli Veranstaltungen mit über 100 Sportlerinnen und Sportlern und über 100 Zuschauerinnen und Zuschauern. Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer kann unter bestimmten Bedingungen auf 250 erhöht werden (siehe CoronaVO Sport § 4 Abs. 3)
    – vom 1. August bis einschließlich 31. Oktober 2020 Veranstaltungen mit insgesamt 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern (die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern ist dem Veranstalter freigestellt).
  4. Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten, die ihr hier nachlesen könnt. Die Information des Kultusministerium vom 25. Juni 2020 könnt ihr hier einsehen. Zusätzlich gibt es hier die Empfehlungen des BHV.

Zudem muss weiterhin eine Anwesenheitsliste bei jedem Training geführt werden, eine Vorlage dafür gibts hier als PDF. Wenn eine Liste voll ist, diese bitte fotografieren und an die AL schicken.

Wie ihr wisst kann sich die Situation von Tag zu Tag ändern, weshalb Trainings auch kurzfristig abgesagt werden können. Über alle Neuerungen versuchen wir euch natürlich weiterhin zeitnah zu informieren.

Noch ein kleiner Nachtrag: Uns ist es sehr wichtig, das jede(r) Spieler(in) und Trainer(in) weiß, dass das Training auf freiwilliger Basis abläuft und sich niemand gezwungen fühlen sollte daran teilzunehmen (egal aus welchen Gründen).

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